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BAUMSCHUTZSATZUNG Stadt Dresden*

Baumschutzsatzung Dresden - Baumpflege Baumfällung

Setzen Sie auf Kompetenz und Sicherheit:

Forstfachbetrieb Radebeul

Fabrikstraße 8, 01445 Radebeul
Telefon 0351 8737895
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*Vorschriften unterliegen aktueller Gesetzgebung und Beschlussfassung. Für die Richtigkeit der hier niedergeschriebenen Fassung übernehmen wir keine Gewähr.
Wir arbeiten immer nach den aktuellsten Richtlinien und Vorschriften.

Vereinbaren Sie bitte einen Vor-Ort-Termin.

Vorschriften für den Gehölzschutz, die Baumpflege und die Baumfällung in Dresden*

In Überarbeitung!! Hier finden Sie die Festlegungen zum Baumschutz, zu Baumfällung, Baumfällgenehmigung. Wann braucht man eine Baumfällgenehmigung? Welche Vorschiften muss man bei der Baumfällung beachten?

Gehölzschutzsatzung - Rechtliche Bestimmungen zu Gehölzen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden seit dem 19.10.2010

Durch Änderungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes 2010 und 2013 gilt die Gehölzschutzsatzung auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken reduziert sowie in den Einzelgärten von Kleingartenanlagen nicht mehr.
Andere Rechtsvorschriften (2.) bleiben unberührt. Details sind den einzelnen rechtlichen Bestimmungen zu entnehmen. Baum fällen Dresden

Schutz durch Gehölzschutzsatzung

∎ Grundstücke ohne Gebäude: Die Satzung gilt hier uneingeschränkt. Geschützt sind Laub-, Nadel-, Nuss- und Straßenobstbäume ab 30 cm. Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume ab 60 cm; bestimmte Hecken sowie Großsträucher und Klettergehölze.
∎ mit Gebäuden bebaute Grundstücke sowie Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen:

Geschützt sind Laubbäume größer 1 m Stammumfang sowie die in der Gehölzschutzsatzung bestimmten Hecken, Groß-sträucher und Klettergehölze.

Ohne Schutz: Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze. Diese Bäume sind dann geschützt, wenn sie Träger geschützter Klettergehölze sind oder weitere Rechtsvorschriften zutreffen (s. 2.). Baum fällen Dresden

∎ Die Satzung gilt des Weiteren nicht für Wald, Baumschulen, Obstplantagen, auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken.

Verfahren Baum fällen Dresden: Anträge können gestellt werden:
online (www.dresden.de/Faellantrag), per Fax oder formlos an das Umweltamt Dresden)
Bearbeitungsfrist: 3 Wochen nach Posteingang; Voraussetzung ist ein vollständiger Antrag entsprechend § 8 der Gehölzschutzsatzung
Genehmigungsfiktion: Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist abgelehnt wird. Die Beweislast für einen gestellten Antrag liegt beim Antragsteller.

Kosten: keine

Die Fristen und Kosten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Informationsgebot

Durch den Wegfall der Prüffunktion der Gehölzschutzsatzung bei den nicht mehr nach der Satzung geschützten Gehölzen erhöht sich die Verantwortung für die Eigentümer zur Prüfung, ob weitere gesetzliche Regelungen für den jeweiligen Baum zutreffen. Baum fällen Dresden

Weitere Rechtsvorschriften zum Schutz von Bäumen

Ersatzauflagen aus Fällgenehmigungen/Baugenehmigungen

Die neue Rechtslage lässt die Wirksamkeit der Auflagen aus frühe-ren Fällgenehmigungen/Baugenehmigungen unberührt.

Bundesnaturschutzgesetz / Sächsisches Naturschutzgesetz
(Umweltamt, Tel.: 488 62 41)

Geschützt sind

∎ wild lebende Vorkommen von Eibe, Buxbaum und Ilex,
∎ Obstbäume auf Streuobstwiesen (ab 500 m² und zehn Halb- oder Hochstämme),
∎ höhlenreiche Altholzinseln,
∎ höhlenreiche Einzelbäume (eine größere Höhle oder ab zwei kleineren Höhlen),
∎ Bäume, wenn diese Lebensstätten von besonders oder streng geschützten Arten sind, z. B. als Brut- oder Schlafbäume (z. B. Vögel, bestimmte Käfer, Fledermäuse),
∎ Gehölze in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Flächennaturdenkmale),
∎ Gebüsche trockenwarmer Standorte,
∎ naturnahe Gehölze entlang von naturnahen Binnengewässern,
∎ Naturdenkmalgehölze (Umweltamt,Tel.: 488 94 45),
∎ landschaftsprägende Hecken, Baumreihen, Alleen, Feldraine und sonstige Flurgehölze.
∎ Eine Fällung in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres ist in der Regel unzulässig.

Wasserhaushaltsgesetz Sächsisches Wassergesetz
(Umweltamt, Tel.: 488 62 47)

Geschützt sind
∎ standortgerechte Bäume am Ufer und auf dem Gewässerrand-streifen, dessen Breite ab der Böschungsoberkante 10 m be-trägt, bei im Zusammenhang bebauten Ortsteilen 5 m.

Baurecht (Stadtplanungsamt, Tel.: 488 32 32
Bauaufsichtsamt, Tel.: 488 36 71)

Geschützt sind
∎ zum Erhalt oder zur Pflanzung festgesetzte Gehölze in allen Verfahren zur Schaffung von Baurecht, wie Bebauungs-Pläne, Vorhaben- und Erschließungs-Pläne, Planfeststellungen, Baugenehmigungen sowie in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung.

Denkmalschutzrecht
(Amt für Kultur und Denkmalschutz, Tel.: 488 89 59)

Geschützt sind

∎ Bepflanzungen in Denkmalsanlagen
∎ Bepflanzungen in den durch Satzung ausgewiesenen städtischen Denkmalschutzgebieten:

Die Satzungen „Blasewitz /Striesen Nordost", „Weißer Hirsch/Oberloschwitz", „Elbhänge", „Preußisches Viertel" umfassen als Schutzgut die Bepflanzungen der Grundstücke. Die Satzungen „Laubegast", „Briesnitz", „Löbtau" und „Plauen" umfassen die Bepflanzung der straßenzugewandten Erschei-nungsbilder der Grundstücke.

Stellplatz- und Garagensatzung
(Bauaufsichtsamt, Tel.: 488 36 71)

Geschützt sind

∎ Einzelbäume je sechs Stellplätze, 2 m Pflanzstreifen, satzungs-gemäße zusätzliche Begrünungen

Tipps zu Bestimmungen, die den Umgang mit Bäumen berühren

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz – Rechtslage unverändert

Eine grenznahe Gehölzpflanzung ist gesetzlich nicht verboten. Be-steht keine schriftliche Vereinbarung, kann der Nachbarn jedoch fordern, dass Gehölze, die höher als 2 m werden, entweder auf 2 m gekürzt oder mit einem Abstand von 2 m ab der Grundstücks-grenze gepflanzt werden.

Das gilt nicht

∎ für Gehölze, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. Januar 1998) bereits bestanden,
∎ wenn öffentlich-rechtliche Bestimmungen (s. 1. und 2.) die Duldung begründen.

Bürgerliches Gesetzbuch – Rechtslage unverändert

Das Recht des Nachbarn nach § 910 BGB in das Grundstück eingedrungene Wurzeln oder überragende Zweige zu beseitigen, steht ihm nicht zu

∎ wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen,
∎ wenn öffentlich-rechtliche Bestimmungen (s. 1. und 2.) die Duldung begründen.

Verkehrssicherungspflicht – Rechtslage unverändert

Demnach sind Baumeigentümer nur dann verpflichtet zu handeln, wenn vom Boden aus und für den Laien erkennbare Gefahren festgestellt werden - z. B. bei: morschem Totholz, herabhängenden, angebrochenen Ästen, stark verändertem Schiefstand nach Sturm; ausgedehnten Faulstellen. Eine lediglich theoretische Gefahr begründet nicht eine Pflicht zum Handeln.

Beratungsangebote des Umweltamtes (s. Impressum) Baum fällen Dresden

Bäume benötigen Jahrzehnte für ihre Entwicklung, doch können sie in kürzester Zeit beseitigt sein. Im Rahmen des öffentlichen, kommunalen Interesses an einem sorgsamen Umgang mit Bäu-men berät die Landeshauptstadt Dresden kostenlos rund um den Baum:

∎ Artbestimmung, Wuchseigenschaften, Standortansprüche, empfehlenswerte Arten,- und Sorten zum jeweiligen Grundstück
∎ Vitalität, Stand- und Bruchsicherheit, Lebenserwartung
∎ Pflegeaufwand, Erhaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen auf die Bausubstanz
∎ Rechtslage, Haftung, Verantwortlichkeiten
∎ Beurteilung von Nachbarschaftsangelegenheiten.

s. www.dresden.de/online-Rathaus/Baumfällung; Gehölzspezialisten des Umweltamtes.

Finanzielle Unterstützung bei Pflanzungen und zur Baumerhaltung

Es besteht für alle Grundstückseigentümer und Verfügungsberechtigten die Möglichkeit aus den Einnahmen für Ersatzpflanzungen durch die Gehölzschutzsatzung finanzielle Zuschüsse für die Pflanzung von Gehölzen sowie für Erhaltungsmaßnahmen an Alt-bäumen (z. B. Mistelbeseitigung) zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die formlos gestellten Anfragen bearbeitet das Umweltamt.

Impressum

Herausgeberin
Landeshauptstadt Dresden
Die Oberbürgermeisterin
Umweltamt

Redaktion: Umweltamt April 2015
Baum schützen, pflegen und fällen Dresden

*Inhalt ohne Gewähr vorbehaltlich inhaltlicher Fehler bzw. zwischenzeitlicher Änderungen

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