Seite wird geladen...

BAUMSCHUTZSATZUNG SACHSEN (WICHTIGE AUSZÜGE)*

Baumfällung in Sachsen*

  • Keine Fällgenehmigung notwendig in Kleingartenanlagen
  • Keine Fällgenehmigung notwendig für die Arten: Pappel, Birke, Obstbäume, Nadelholz und abgestorbene Bäume auf Grundstück mit Haus
  • Alle anderen Arten sind auf bebauten Grundstücken erst ab 100cm Umfang in 100cm über Erdboden für den Baumschutz relevant.
  • Antragsverfahren sind kostenfrei und gelten unbeantwortet nach drei Wochen als genehmigt.
  • Beauflagung zur Ersatzpflanzungen bei genehmigungsbedürftigen Arten möglich
  • Allgemeines Fällverbot vom 1.März bis 30. September aufgrund Vogel- und Insektenschutz
  • Generell können alle Baumarten unter Schutz stehen, wenn sie als Lebensraum besonders schützenswerter Arten erkennbar sind.
  • Baumschutzsatzung Sachsen - Baumfällung

    Fragen Sie den Forstbetrieb

    Setzen Sie auf Sicherheit und kontaktieren Sie immer erst Ihren Forstfachbetrieb:
    Forstfachbetrieb Radebeul
    Fabrikstraße 8, 01445 Radebeul
    Telefon 0351 8737895

    *Vorschriften unterliegen aktueller Gesetzgebung und Beschlussfassung. Für die Richtigkeit der hier niedergeschriebenen Fassung übernehmen wir keine Gewähr.
    Wir arbeiten immer nach den aktuellsten Richtlinien und Vorschriften.

    Vereinbaren Sie bitte einen Vor-Ort-Termin.

    Kontakt

    Telefon
    +49 351 8737895
    +49 172 7904589
    Address
    Fabrikstraße 8
    01445 Radebeul